(lat.: Überredung, Überzeugung)

Zielvorgabe der Rhetorik: Beeinflussung eines Publikums

Der klassische Rhetor oder Redner hat Ziele und Absichten, die er mit seinem Text verfolgt. Vor Gericht möchte der Redner als Anwalt erreichen, daß der Angeklagte bestraft wird, daß sein Mandant freigesprochen oder ein für die eigene Partei günstiger Vergleich beschlossen wird. In der politischen Versammlung will er erreichen, daß ein bestimmter Beschluß gefaßt wird. Bei feierlichen Anlässen will er als Festredner die zu feiernde Person (oder Gegenstand) so loben, daß auch er selbst als 'Urheber' dieses Lobs erhöht wird.

In allen Fällen muß er ein Publikum dazu bewegen, eine bestimmte Einstellung einer bestimmten Sache (oder Person) gegenüber einzunehmen. Er will die Richter, Schöffen, Politiker oder Festgäste beeinflussen. Dies kann er – der moralischen Ambiguität der Rhetorik entsprechend – tun, indem er sie überzeugt oder eben 'nur' überredet.

Die enge Zielvorgabe des Redners als Anwalt oder Politiker spielt für die Literatur und für die rhetorische Textanalyse natürlich keine wirkliche Rolle, sehr wohl jedoch die – vom Hintergrund der Rhetorik nahegelegte – Annahme, daß Texte von ihren Autoren mit bestimmten Zielen und Absichten geschrieben und veröffentlicht werden.

Die rhetorische persuasio ist darüber hinaus schon in der Antike in drei Modi oder Teilziele unterschieden worden: