(lat.: intentio = Absicht)
handlungstheoretischer Grundbegriff: Absicht, die ein Handelnder mit seiner Handlung realisieren will
übertragen auf Literatur: Absicht, die der Autor eines Werks mit diesem vollziehen will
Die Annahme einer Autor-Intention setzt voraus, daß man das Verfassen (und Veröffentlichen) eines literarischen Werks (oder anderer Kunstwerke) als absichtsvolle Handlung begreift. Dabei können offensichtlich ganz unterschiedliche Absichten, Ziele und Interessen mit dem Verfassen eines literarischen Textes verbunden werden, wie etwas Bestimmtes auszusagen, etwas zu problematisieren, die Leser zu unterhalten, das Publikum zu rühren, die landläufige Moral als Doppelmoral zu entlarven, gegnerische Autoren zu beleidigen und dergleichen mehr. All dies schließt natürlich weder aus, daß der Autor eines literarischen Textes seine Absichten nicht gut kannte oder gar verkannte, noch daß er diese nicht adäquat umsetzen konnte.
Unter dieser Voraussetzung eines handlungstheoretisch begründeten Intentionsbegriffs ist die Autor-Intention ein geeigneter Kandidat für die Beurteilung von Interpretationen des betreffenden Werks. Diese sollten dann nämlich mit der Autor-Intention im wesentlichen übereinstimmen. Als solche 'regulative Idee' ist die Intention in manchen Versionen der Hermeneutik auch zu verstehen.
Doch läßt sich auch in Bezug auf die Intention eine Analogie zum hermeneutischen Zirkel formulieren, der sogenannte 'intentional fallacy' (Fehlschluß der Intentionalität). Dieser besagt, daß, wenn die Intention eines Autors mit seinem Werk vollzogen wird, wenn sie also nur im Werk realisiert ist, es ein Zirkelschluß ist, diese wiederum zur Interpretation des Werks heranzuziehen.
Aus diesem Grund verzichten andere Versionen der Hermeneutik wie viele andere moderne und postmoderne literaturwissenschaftliche Methoden auch bewußt auf die Einbeziehung der Autor-Intention.
Auf der anderen Seite sind aber natürlich unter Umständen auf Basis der Ko- und Kontexte (Briefe, Tagebücher und dergleichen mehr), also unabhängig vom betreffenden Text selbst, Aussagen über die wahrscheinlich mit einem Werk angestrebten Absichten möglich. Unter dieser Perspektive ist nicht nachzuvollziehen, warum man diese nicht bei der Interpretation eines Textes berücksichtigen sollte, zumindest dann, wenn man ein (bezogen auf den historischen Kontext) angemessenes Verständnis eines Werkes anstrebt.