Ausprägung moderner Dramatik: dramatische Aufarbeitung von Zeitgeschichte unter Verwendung authentischer Fakten, Gestalten und vor allem Texten ('Dokumenten') mit politisch-aufklärerischer Absicht

Das Dokumentartheater steht durch seine maßgeblichen Verfahrensweisen und mit seiner grundsätzlichen Zielsetzung in engem Zusammenhang mit dokumentarischen Verfahren in anderen Textsorten, Gattungen und Medien, etwa dem Dokumentarfilm oder dokumentarischen Textmontagen, wie sie mit der sogenannten 'Neuen Sachlichkeit' in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts aufkamen. Sie alle sind nicht (wesentlich) fiktional.

Das eigentliche Dokumentartheater etablierte sich in der deutschen Literatur vor allem in den 60er Jahren – und diente vornehmlich der Aufarbeitung der Zeitgeschichte: des Dritten Reiches, des Zweiten Weltkriegs und der unmittelbaren Nachkriegszeit. Diese Zeitgeschichte und ihre Wirkungen auf die (politische) Gegenwart und Zukunft sollte bekannt gemacht, kritisch analysiert und beleuchtet werden. Es erhob somit – wie andere ähnliche Formen dokumentarischen Theaters – Anspruch auf Authentizität und geht in dieser Hinsicht deutlich über die meisten Geschichtsdramen hinaus.

Dieser Anspruch auf Authentizität wird eingelöst durch die starke Orientierung an bekannten, oft erst zu ermittelnden oder zumindest zu sammelnden Fakten und originalen Textmaterialien oder Dokumenten. Die Dramenhandlung selbst beruht auf den bekannten Fakten (und den entsprechenden Personen), die (dem Anspruch nach) zwar ergänzt, nicht aber verfälscht werden. Die Figurenrede (und andere für die Dramenhandlung verwendete Texte) besteht demzufolge zum Teil aus authentischen Texten, die – mit dem Verfahren der Montage, allerdings meist ohne deren erkennbare Brüche – eingebaut werden.

Als ideales Handlungsmodell hat sich dabei – wohl wegen ihrer aufführungspraktischen Anspruchslosigkeit und der ihr innewohnenden 'Dramaturgie' – die Gerichtsverhandlung erwiesen, in der Fakten, ihre unterschiedlichen Bewertungen und Konsequenzen im Rahmen eines oder im Anschluß an einen Ermittlungsprozeß präsentiert und diskutiert werden können.

Beispiel